Steuergruppe

Wir sind die Steuergruppe des Luhe-Gymnasiums

Unsere Steuergruppe besteht derzeit aus 5 Mitgliedern: Katharina Belte, Janine Joppe, Katharina Kröger, Carsten Spittler, Maren Michalski. Wir treffen uns im Schnitt alle 2 bis 3 Wochen.

Um Kontinuität herzustellen, führt bei der Neubesetzung der Steuergruppe in der Regel nach zwei Jahren die Hälfte der Mitglieder die Arbeit in der neuen Steuergruppenzusammensetzung fort.

Was macht eine Steuergruppe eigentlich?

Eine Steuergruppe „steuert“ den Entwicklungsprozess einer Schule anhand des Leitbildes. Dabei sorgt sie dafür, dass das Schulprogramm mit den aktuellen Entwicklungszielen beschlossen und mit Hilfe von Projekten gelebt wird. Sie selbst trifft keine Entscheidungen, sondern bereitet Entscheidungsprozesse und weitergehend Projekte vor. In begründeten Einzelfällen legt die Schulleitung Projektschwerpunkte fest. Während der Arbeit der Projektgruppen sorgt die Steuergruppe dafür, dass die Ergebnisse kommuniziert und identifizierte Ziele im Blick behalten werden, sodass die leitbildorientierte Ausrichtung unserer Schule stetig weiterentwickelt und evaluiert wird.

Zeitliche Strukturierung des Prozesses zur Findung von Entwicklungszielen für das Schulprogramm des Luhe-Gymnasiums

Evtl. im Zweijahresrhythmus (je nach Bedarf)

um Ostern

Abfrage bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften anhand der Leitsätze (liegt in der Verantwortung der jeweiligen Gremien: SV – SER – Steuergruppe (Lehrkräfte))

1. Welche Aspekte des im Schulprogramm beschrieben IST-Zustand sollten „aufgefrischt“/vertieft werden?

2. Welche Neuerungen werden gewünscht?

bis Schuljahresende

Die Steuergruppe strukturiert/reduziert die Anregungen und Vorschläge und gibt sie zur Gewichtung an alle Gremien.

  •  Was soll entwickelt werden? – Was ist besonders wichtig?

Schuljahresanfang

Die Steuergruppe formuliert auf dieser Grundlage Entwicklungsziele.

  • Aufnahme ins Schulprogramm unter „Entwicklungsziele“
  • Die Steuergruppe formuliert entsprechende Projektaufträge.

Nach Abschluss der Arbeit der Projektgruppen

Aufnahme ins Schulprogramm unter „IST-Zustand“

Fragen und Antworten (FAQ) zur iPad-Einführung

1) Geräteauswahl

Seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums sind wir laut „Masterplan Digitalisierung“ und der „Digitalisierungsstrategie für niedersächsische Schule“ dazu verpflichtet, entsprechende Projekte voranzutreiben und die nötigen Kompetenzen für das selbstständige Lernen, den reflektierten Umgang und die kreative, kommunikative und produzierende Nutzung digitaler Medien zu vermitteln. Hierzu soll sowohl ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien und Endgeräten hinsichtlich Mediengesundheit und Medienbildung vermittelt werden und die Schüler:innen durch die Nutzung auf die Anforderungen in Studium und Beruf vorzubereiten. Darüber hinaus werden die Geräte heute bereits ab Jahrgang 10 von einer Mehrheit der Schüler:innen genutzt – eine flächendeckende Ausstattung mit digitalen Endgeräte würde darüber hinaus auch die Computerräume deutlich entlasten.

Für uns stellt das Erlernen einer selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Nutzung digitaler Medien einen wesentlichen Aspekt des Lernens mit digitalen Medien und Endgeräten dar. Dies ist aus unserer Sicht nur möglich, wenn in der Schule und zu Hause dasselbe Gerät benutzt wird und das persönliche digitale Endgerät als täglicher Begleiter genutzt wird. Somit wird auch die Problemlösekompetenz bezogen auf das eigene Gerät erworben. Dieser sichere Umgang mit den Geräten wäre auch nicht mit iPad-Koffern zu erlernen, weil damit immer nur eine punktuelle Nutzung und Versorgung einzelner Klassen möglich wäre.

Der Umgang mit den Geräten will gelernt sein – nicht nur die Schüler:innen, sondern auch die Lehrkräfte müssen daher einen entsprechenden Lernprozess durchlaufen. Das ist nicht möglich, wenn innerhalb der Schulgemeinschaft eine Vielzahl von Geräten und Betriebssystemen verwendet wird. Darüber hinaus wird durch einheitliche Geräte die Entstehung von sozialem Druck verhindert und eine bessere Vergleichbarkeit erzielt.

Wir haben uns für die Einführung von Tablets entschieden, da die Behaltensleistung bei händischem Schreiben – sowohl auf Papier als auch auf einem Tablet – deutlich höher als beim Tippen, etwa auf einem Laptop, ist. Darüber hinaus bieten verfügbare Apps die geordnete Führung digitaler Mappen. Die Geräte wiegen nicht viel, sind kompakt und passen somit in jede Schultasche. Im Gegensatz zu Laptops gibt es praktisch keine außenliegenden mechanischen Teile wie Scharniere oder ähnliches, die die Lebensdauer des Geräts verkürzen könnten. Auch die Vereinigung von Bild- und Tonaufnahmefunktionen in einem Gerät sprechen für die Einführung von Tablets.

Für die Einführung von iPads als einheitlichen Geräten sprechen trotz der höheren Kosten eine Vielzahl von Gründen. An erster Stelle steht hier die Möglichkeit der Steuerung und des Managements der Geräte über ein „Mobile Device Management“ (MDM). Diese technische Lösung wird durch die ITK, die IT-Gesellschaft des Landkreises Harburg, eingerichtet und ermöglicht einen geschützten digitalen Arbeitsbereich während der Schulzeit. Somit kann gezielt gesteuert werden, in welche Apps in einer Unterrichtssituation angezeigt und benutzt werden können und welche privat auf den Geräten installierten Apps, wie etwa Spiele oder Soziale Medien, in der Schulzeit grundsätzlich nicht verfügbar sein sollen. Dies erfolgt über ein sogenanntes „Geo-Fencing“, wodurch die Geräte während des Aufenthalts im Schulgebäude grundsätzlich in ein anderes Nutzungsprofil geschaltet werden. Darüber hinaus ist ein Einzel-App-Modus möglich, um beispielsweise in einer Klassenarbeit im Fach Mathematik ausschließlich die Benutzung der Taschenrechner-App zuzulassen. Somit ist perspektivisch auch der Einsatz der Geräte in Abiturprüfungen erlasskonform möglich. Zahlreich verfügbare schulische Apps, die oftmals durch Schullizenzen auch vergünstigt oder sogar umsonst erhältlich sind, können zentral auf den Geräten installiert werden. Die Betriebssysteme laufen stabil und werden über Jahre hinweg von Apple mit Systemupdates unterstützt. Gegenwärtig bietet kein anderer Hersteller ein vergleichbares System an. Die ITK arbeitet für den flächendeckenden Einsatz in Schulen aktuell auch nur mit iPads und auch die hohe Akzeptanz in der Schüler:innenschaft unterstreicht die Wahl der Apple-Geräte: in manchen Lerngruppen der Jahrgänge 10 und höher verfügen mittlerweile alle Schüler:innen über ein Tablet und in weit mehr als 90 Prozent der Fälle handelt es sich dabei um ein iPad.

2) Nutzung der iPads im Unterricht

Die iPads ermöglichen eine räumlich flexible und ansprechende Gestaltung von (interaktiven) Tafelbildern. Darüber hinaus können mithilfe der iPads Schüler:innenergebnisse schnell und unkompliziert am ActivPanel dargestellt werden, was die Ergebnissicherung oder die visuelle Unterstützung von Referaten erleichtert. Zudem bieten die iPads die Möglichkeit des Austauschs von Materialien innerhalb der Lerngruppe. 

Als Informations- und Materialquelle ermöglichen die iPads die Internetrecherche im Klassenraum, sodass die Computerräume der Schule entlastet und diese Phasen flexibel in den Unterricht eingebunden werden können. Darüber hinaus können dank der iPads digitale Arbeitsmaterialien über IServ oder ausgewählte Lernplattformen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Bild-, Film-, Karten-, Ton- oder Textmaterialien, die in den verschiedensten Unterrichtsfächern zur Bearbeitung bereitgestellt werden können. Auch digitale Schulbücher und Arbeitshefte werden Zudem können Online-Übungen bei der Wiederholung und Übung von Lerninhalten helfen eine Binnendifferenzierung des Unterrichts ermöglichen. 

Einige Anwendungsmöglichkeiten von Tablets wurden bereits unter 1d. dargelegt. Im Folgenden soll nun noch einmal auf die spezifischen Möglichkeiten der iPads eingegangen werden.

Das iPad kann im Unterricht die analoge Mappe ergänzen und in höheren Klassenstufen ersetzen, sodass die Mappenführung ab einem bestimmten Zeitpunkt digital, jedoch immer noch handschriftlich, erfolgen kann. Stift und Zettel bleiben dennoch feste Bestandteile des Unterrichts und werden schrittweise sowie kontrolliert durch die Goodnotes-Anwendung ersetzt. 

Das iPad erlaubt die Unterstützung eines kreativen und handlungsorientierten Lernens im Unterricht: Die Schüler:innen können unterstützt durch Anwendungen und Funktionen der Geräte Lernprodukte erstellen, die ihrer Lebenswelt nah sind.

Das iPad vereint Fotoapparat, Aufnahmegerät, Dokumentenkamera, Scanner und Videokamera in einem Gerät.

Eine ausgewählte Wörterbuch-App unterstützt den Fremdsprachenunterricht. Der Mathematikunterricht wird von der GeoGebra-App begleitet, mit welcher der Taschenrechner ersetzt wird. 

3) Beschaffung und Kosten

Es müssen das Tablet, eine Schutzhülle und ein Stift angeschafft werden. Der Preis für alle Komponenten inklusive der Registrierung in das schuleigene MDM und der Jamf-Lifetime-Lizenz liegt zwischen 500€ und 600€ (ohne Versicherung). Über unseren Bildungspartner, der Gesellschaft für digitale Bildung, haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Paketen. Die Pakete unterscheiden sich bezüglich der Speicherkapazität des Tablets, wobei die kleinste Größe für die Schule vollkommen ausreichend ist, der Art des Stiftes sowie einer möglichen Versicherung. Hardware und Ausstattung richtet sich jeweils nach dem aktuellen Angebotspreis.

Die Einbindung vorhandener iPads ist ebenfalls möglich, hinzu kommen dann die Kosten für die Einbindung in das MDM der Schule und das Aufspielen der Jamf-Lifetime-Lizenz. Hierbei ist zu beachten, dass das Gerät nicht älter als zwei Jahre sein sollte.

Durch die Nutzung der kostenlosen App GeoGebra entfällt die Anschaffung der Kosten für den Taschenrechner von 130€.

Durch das Nutzen digitaler Apps als Ersatz für das elektronische Wörterbuch entfällt die Anschaffung von 100€.

Die Gesellschaft für digitale Bildung bietet eine 0%-Finanzierung an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Wir haben einen kleinen Pool von schuleigenen iPads zum Ausleihen aufgebaut. In begründeten Einzelfällen kann ein Tablet kostenfrei geliehen werden.

Sollte aus anderen Gründen ein Gerät geliehen werden, ist das nur für die konkreten Unterrichtseinheiten in der Schule möglich. Das Gerät kann nicht mit nach Hause gegeben werden.

Die Bestellung der iPads erfolgt über die Gesellschaft für digitale Bildung. Nach den Osterferien im April/Mai gibt es einen Elternabend mit entsprechenden Informationen für den aktuellen Jahrgang 7. Die Bestellung ist dann zeitnah im Anschluss möglich. Die für den Bestellvorgang notwendigen Login-Daten werden den Erziehungsberechtigten auf diesem Elternabend mitgeteilt. Die Abbuchung der Kosten findet erst statt, wenn die Geräte im darauffolgenden Schuljahr (voraussichtlich September) ausgegeben werden.

Die Geräte werden gesammelt an die Schule geschickt und an einem vorher terminierten Tag an die Schüler:innen ausgegeben. Die Geräte werden dann hier in der Schule aktiviert und damit entsprechend erstkonfiguriert. Eine Grundlagenschulung und Hinweise für die häusliche Nutzung erfolgen in Form von mehreren Methodenstunden, bzw. -tagen.

4) Technik und Verwaltung

Das Betriebssystem iOS wird von Apple kontinuierlich mit Updates versorgt und es besteht eine Garantie seitens des Herstellers, diese für jede Generation für fünf Jahre weiterzuführen. Apple ist für den Bildungsbereich bezüglich Software und Verwaltung (Mobile Device Management = MDM) der Tablets am besten aufgestellt. Die Tablets werden mit Jamf-School zentral verwaltet, zudem nutzen wir den den Apple-School-Manager

Bei Betreten des Schulgeländes wird mittels Geofencing gewährleistet, dass das Tablet im System der Schule im entsprechenden Klassenprofil eingeordnet wird. Der Homescreen zeigt nun nur noch unterrichtsrelevante Apps. Die Kontrolle darüber obliegt den Lehrkräften.

Durch die Verwaltung mittels MDM wird gewährleistet, dass die iPads mit Systemupdates und Software versorgt werden und lässt sich für unterschiedliche Unterrichtssituationen und Prüfungen steuern und angepasst einschränken lässt (siehe dazu auch Privatsphäre und Datenschutz). Außerdem kann das Gerät bei Verlust vollständig gesperrt und bei unerlaubter anschließender Inbetriebnahme geortet werden. 

Die Verwaltung der Geräte bezieht sich ausschließlich auf den schulischen Bereich, im privaten Raum fällt die Verantwortlichkeit für das Gerät und seine Nutzung unter die elterliche Aufsicht.

Um zuhause mit dem Gerät im privaten Bereich Apps zu installieren, ist eine Apple-ID erforderlich. Da Kinder unter 13 Jahren selbst keine eigene Apple-ID erstellen dürfen, können Sie für Ihr Kind eine Kinder-Apple-ID einrichten. Nähere Informationen finden Sie dazu hier.

Beim Verlassen des Luhe-Gymnasiums aufgrund von Abschluss oder Schulwechsel wird die Geräteverwaltung durch die Schule auf dem Gerät gelöscht und Sie können das iPad vollumfänglich privat nutzen oder verkaufen.

Bei einem Defekt springt, wenn abgeschlossen, die Versicherung ein und das Gerät wird ersetzt bzw. repariert. Es besteht die Möglichkeit, dass die Schule für einen begrenzten Zeitraum ein Ersatzgerät zur Verfügung stellt.

Die Nutzungsbestimmungen und Bedingungen der Versicherung können Sie hier bei der Gesellschaft für digitale Bildung nachlesen. Einen Schaden können Sie hier melden.

5) Privatsphäre und Datenschutz

Hierbei muss zwischen der regulären Lehrkraft und einem Administrator unterschieden werden:

  • Die Lehrkraft kann den aktuellen Bildschirm eines iPads einsehen, wenn das Gerät in Bluetoothreichweite ist. Dieser Zugriff wird auf dem     Schüler-Tablet durch ein blaues Symbol angezeigt.
  • Ein Administrator kann darüber hinaus detaillierte Informationen über installierte Programme, Ladezustand, Speicher und Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung einsehen.
  • Keinen Zugriff hat ein Administrator auf sensible Daten wie Namen und Inhalte gespeicherter Dateien sowie die Kalender, Mails, Browserverlauf, Nachrichten, Fotos, Videos.

Lehrkräfte können für den Unterricht oder Prüfungssituationen folgende Funktionen zeitlich begrenzt einschränken:

  • Zugriff auf Apps
  • Zugang zum Internetbrowser oder zu einzelnen Webseiten
  • Verwendung der Kamera
  • Autokorrektur
  • Drahtlose Übertragung von Daten
  • Tablet sperren

Diese Möglichkeiten der Einschränkung gewährleisten auch die Möglichkeit der Verwendung in schriftlichen Klassenarbeiten. Folgendes kann eine Lehrkraft einsehen:

  • Dauer und Art der Apps, die im Verlauf einer „überwachten“ Unterrichtsstunde benutzt wurden
  • Bildschirm des Schüler-iPads während des Unterrichts, was auf den      Schülergeräten angezeigt wird

Die Verwaltung und Steuerung der iPads erfolgt webbasiert über die Software JamfSchool. Die Schüler:innen speichern individuelle Arbeitsergebnisse bei IServ, wie bisher auch. Dies geschieht DSGVO-konform auf einem deutschen Server.

Hier noch einmal alle FAQs als pdf-download

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte am Morgen des ersten Fehltages der Schule bis spätestens 9:00 Uhr.

Am Morgen eines Klausurtermins bzw. einer Klassenarbeit muss das Sekretariat bis 7:45 Uhr mit Angabe des Grundes benachrichtigt werden.

Im Übrigen gilt unsere Fehlzeitenregelung: Ergänzend zu dieser Mitteilung ist zusätzlich immer auch eine Entschuldigung im Informationsheft erforderlich.

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