Unser Schulvorstand gestaltet die Zukunft unserer Schule!
Der Schulvorstand ist das oberste Verwaltungsgremium des Luhe-Gymnasiums. Er besteht aus insgesamt 16 direkt gewählten Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern sowie deren Stellvertretern. Die Vorsitzende des Schulvorstandes ist Frau Kuhn.
Was macht der Schulvorstand?
Ein Schulvorstand hat die Aufgabe, wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Schule zu treffen. Dazu gehören unter anderem Budgetplanung, Einstellung von Lehrern und Personal sowie die Entwicklung von schulischen Zielen und Programmen. Der Schulvorstand trägt auch Verantwortung für das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler sowie für ein positives Lernumfeld an der Schule. Letztendlich ist es wichtig, dass der Schulvorstand eng mit allen Beteiligten zusammenarbeitet, um eine erfolgreiche schulische Gemeinschaft zu fördern.
Der Schulvorstand besteht aus insgesamt 16 direkt gewählten Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern sowie deren Stellvertretern:
Lehrkräfte
Frau Kuhn (Schulleitung)
Frau Belte
Frau Gausche
Frau Ferley
Frau Jahn
Frau Neustadt
Frau Dr. Schoop
Herr Schubert
Schülerinnen & Schüler
Ali Alcheikh
Finn Jährling
Joscha Peiser
Laura Siebels
Eltern
Frau Lassalle
Frau Lukowski
Herr Nimmerjahn
Frau Seemann
Hinweis
Der Schulvorstand tagt nicht-öffentlich. Es ist jedoch möglich, dem Schulvorstand jederzeit Anregungen oder Anträge, die seine Arbeit berühren, einzureichen.
Anträge an den Schulvorstand sind mindestens 11 Tage vor einer Sitzung schriftlich über das Sekretariat einzureichen.
Die Arbeitsbereiche des Schulvorstandes sind u.a.
die Planung und Verwendung der Haushaltsmittel,
die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Schulpartnerschaften,
die Ausgestaltung der Stundentafel,
die Vorschläge zu Stellenbesetzungen,
die Grundsätze für
die Durchführung von Projektwochen und Schulveranstaltungen,
die Werbung und das Sponsoring an der Schule,
die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
sowie Vorschläge zum Schulprogramm und zur Schulordnung.
Die Sitzungstermine des Schulvorstandes im laufenden Schuljahr, die Tagesordnung der letzten sowie die Tagesordnung der kommenden Sitzung (spätestens 10 Tage vor der Sitzung) sind dem Aushang zu entnehmen.
Krankmeldung
Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte am Morgen des ersten Fehltages der Schule bis spätestens 9:00 Uhr.
Am Morgen eines Klausurtermins bzw. einer Klassenarbeit muss das Sekretariat bis 7:45 Uhr mit Angabe des Grundes benachrichtigt werden.
Im Übrigen gilt unsere Fehlzeitenregelung: Ergänzend zu dieser Mitteilung ist zusätzlich immer auch eine Entschuldigung im Informationsheft erforderlich.