Schulvorstand

Unser Schulvorstand gestaltet die Zukunft unserer Schule!

Der Schulvorstand ist das oberste Verwaltungsgremium des Luhe-Gymnasiums. Er besteht aus insgesamt 16 direkt gewählten Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern sowie deren Stellvertretern.
Die Vorsitzende des Schulvorstandes ist Frau Kuhn.

Was macht der Schulvorstand?

Ein Schulvorstand hat die Aufgabe, wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Schule zu treffen. Dazu gehören unter anderem Budgetplanung, Einstellung von Lehrern und Personal sowie die Entwicklung von schulischen Zielen und Programmen. Der Schulvorstand trägt auch Verantwortung für das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler sowie für ein positives Lernumfeld an der Schule. Letztendlich ist es wichtig, dass der Schulvorstand eng mit allen Beteiligten zusammenarbeitet, um eine erfolgreiche schulische Gemeinschaft zu fördern.

Der Schulvorstand besteht aus insgesamt 16 direkt gewählten Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern sowie deren Stellvertretern:

Lehrkräfte

  • Frau Kuhn (Schulleitung)
  • Frau Belte
  • Frau Gausche
  • Frau Ferley
  • Frau Jahn
  • Frau Neustadt
  • Frau Dr. Schoop
  • Herr Schubert

Schülerinnen & Schüler

  • Ali Alcheikh
  • Finn Jährling
  • Joscha Peiser
  • Laura Siebels

Eltern

  • Frau Lassalle
  • Frau Lukowski
  • Herr Nimmerjahn
  • Frau Seemann  

Hinweis

Der Schulvorstand tagt nicht-öffentlich. Es ist jedoch möglich, dem Schulvorstand jederzeit Anregungen oder Anträge, die seine Arbeit berühren, einzureichen.

Anträge an den Schulvorstand sind mindestens 11 Tage vor einer Sitzung schriftlich über das Sekretariat einzureichen.

Die Arbeitsbereiche des Schulvorstandes sind u.a.

  1. die Planung und Verwendung der Haushaltsmittel,
  2. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Schulpartnerschaften,
  3. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  4. die Vorschläge zu Stellenbesetzungen,
  5. die Grundsätze für
    • die Durchführung von Projektwochen und Schulveranstaltungen,
    • die Werbung und das Sponsoring an der Schule,
    • die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
    • sowie Vorschläge zum Schulprogramm und zur Schulordnung.

     

Die Sitzungstermine des Schulvorstandes im laufenden Schuljahr, die Tagesordnung der letzten sowie die Tagesordnung der kommenden Sitzung (spätestens 10 Tage vor der Sitzung) sind dem Aushang zu entnehmen.

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte am Morgen des ersten Fehltages der Schule bis spätestens 9:00 Uhr.

Am Morgen eines Klausurtermins bzw. einer Klassenarbeit muss das Sekretariat bis 7:45 Uhr mit Angabe des Grundes benachrichtigt werden.

Im Übrigen gilt unsere Fehlzeitenregelung: Ergänzend zu dieser Mitteilung ist zusätzlich immer auch eine Entschuldigung im Informationsheft erforderlich.

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