Schülervertretung

Liebe Schüler*innen!

Unsere Aufgabe ist es euch, eure Ideen und eure Anliegen zu vertreten. Wir bilden die Brücke zwischen euch und dem Kollegium sowie der Schulleitung.

Genauso veranstalten wir aber auch jedes Jahr viele coole Aktionen, wie zum Beispiel das Verteilen der Schokonikoläuse, Kartenverkauf an Valentinstag und die Faschingsparty. Außerdem kümmern wir uns um die Hygieneprodukte auf den Toiletten und das Schmücken des Tannenbaums.

Mehr Infos zu uns zwölf findet ihr auf der SV-Wand. Außerdem gibt es dort auch einen Briefkasten für eure Anregungen und Fragen, aber natürlich könnt ihr auch jederzeit persönlich auf uns zukommen! 🥰

Euer SV-Team!

In Kurz: Was sind die Aufgaben der Schülervertretung?

Die grundsätzliche Aufgabe der Schülervertretung besteht darin, das Mitspracherecht der Schüler umzusetzen. Das bedeutet, dass die Schülervertretung sich für die Interessen der Schüler einsetzt und diese gegenüber der Schulleitung einbringt.

Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Schule

Allgemeine Information des Landes Niedersachsen:

Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv an verschiedenen Gremien in der Schule. Dazu zählen der Schülerrat und der Schulvorstand. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler findet auf Klassenebene durch die Klassenschülerschaft (§ 73 NSchG) sowie durch gewählte Klassensprecherinnen und Klassensprecher statt, auf Schulebene durch den Schülerrat (§ 74 NSchG) sowie durch Schülersprecherinnen und Schülersprecher.

In den Schülervertretungen können alle schulischen Themen diskutiert werden. Sie müssen von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundlegenden Entscheidungen, insbesondere bezüglich der Schulorganisation und der Leistungsbewertung, angehört werden.

Die Schulleitungen und Lehrkräfte müssen den Schülervertretungen alle notwendigen Informationen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen (§ 80 NSchG).

Die Beteiligung der Schülervertretungen bedeutet jedoch kein Mitbestimmungsrecht, sondern beschränkt sich auf das Recht zur Diskussion, Anhörung und Information. Die Schülerinnen und Schüler werden durch ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand und in den Konferenzen in die Entscheidungsprozesse der Schule einbezogen. Die Arbeit der Schülervertretungen erfolgt unabhängig.

Die Schulleitungen und Schulbehörden müssen die Schülervertretungen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützen. Sie haben jedoch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse. Eingriffe in die Arbeit der Schülervertretungen sind daher nicht erlaubt. Insbesondere dürfen Schulleitungen keine offensichtlich an den Schülerrat gerichteten Briefe öffnen, Post nicht rechtzeitig aushändigen oder ausgehende Schreiben kontrollieren.

Schulkleidung

Unsere nachhaltige Schulkleidung ist erstellt von Schülern für Schüler. Freut euch über coole Designs, tolle Farben und seid bereit für unsere Schul-Events!

Näheres unter https://finnla.eu/Meine-Schule/Luhe-Gymnasium/

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte am Morgen des ersten Fehltages der Schule bis spätestens 9:00 Uhr.

Am Morgen eines Klausurtermins bzw. einer Klassenarbeit muss das Sekretariat bis 7:45 Uhr mit Angabe des Grundes benachrichtigt werden.

Im Übrigen gilt unsere Fehlzeitenregelung: Ergänzend zu dieser Mitteilung ist zusätzlich immer auch eine Entschuldigung im Informationsheft erforderlich.

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