„Non scholae sed vitae discimus.“

(Wir lernen nicht für die Schule, sondern für das Leben.)

Warum heute noch Latein lernen?

  • Für folgende Studiengänge braucht man nach wie vor das Latinum: Geschichte, Archäologie, Theologie und Philosophie, moderne Fremdsprachen wie Spanisch, Französisch, Italienisch.
  • In einigen Studiengängen erleichtern Lateinkenntnisse das Lernen, auch wenn kein Latinum mehr verlangt wird. Das gilt für Germanistik, Sprach- und Literaturwissenschaften, Pharmazie, Medizin und Jura.
  • Wer Latein gelernt hat, kann sich viele Fremdwörter besser erschließen (von Computer bis Fraktur).
  • Der Lateinunterricht kombiniert Sprachunterricht mit europäischer Kulturgeschichte – unsere europäische Rechtsauffassung, wichtige ethische Grundwerte und medizinische Entwicklungen fußen auf Errungenschaften der Römer.
  • Dadurch, dass viel übersetzt wird, lernt man im Lateinunterricht besser als in anderen Sprachen die deutsche Grammatik richtig anzuwenden.

Für wen eignet sich diese Sprache?

  • Geschichtsliebhaber  
  • Kinder, die ungern in einer Fremdsprache reden, Schwierigkeiten mit der Aussprache oder Schreibweise haben.
  • Kinder, die zum Lernen eine klare Struktur brauchen, visuelle Lerner
  • Kinder mit bestimmtem Berufswunsch
  • Rätselfans

Latein bei uns an der Schule

Mit unserem Schulbuch „Adeamus“ begleiten wir die Familie Cicero in ihrem Alltag.

In jeder Lektion lernen wir etwas über den Alltag der Römer, wir übersetzen einen Text und setzen ihn am Ende um, indem wir ihn nachspielen, zeichnen etc.

Wir freuen uns auf Euch!

Unsere Lehrkräfte für das Schulfach: Latein

Lm
ol-rundung-lehrer1
Frau
Langhammer
Fachobfrau Latein (kommissarisch)

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte am Morgen des ersten Fehltages der Schule bis spätestens 9:00 Uhr.

Am Morgen eines Klausurtermins bzw. einer Klassenarbeit muss das Sekretariat bis 7:45 Uhr mit Angabe des Grundes benachrichtigt werden.

Im Übrigen gilt unsere Fehlzeitenregelung: Ergänzend zu dieser Mitteilung ist zusätzlich immer auch eine Entschuldigung im Informationsheft erforderlich.

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