… das etwas andere Unterrichtsfach

Religion ist ein „ordentliches Unterrichtsfach“, das heißt, wie in den anderen Fächern, werden Arbeiten geschrieben und die Noten „zählen“ genauso.

Auf der anderen Seite ist Religion auch ein „besonderes Unterrichtsfach“. Denn hier geht es um Themen und Fragestellungen, die in anderen Fächern eher selten besprochen werden.

 

Zum Beispiel geht es um die Frage: „Woran glaube ich eigentlich?“

Auf diese Frage sind viele Antworten möglich:

„an Gott“ – „an Gerechtigkeit“ – „an mich“ – „an die Liebe“ – „daran, dass mein Lieblingsverein Meister wird“ …

Oft lautet die Antwort aber: „Ich weiß gar nicht so genau, woran ich glauben kann.“

 

Im Religionsunterricht begeben wir uns gemeinsam auf die Suche nach möglichen Antworten.

Dafür ist es wichtig zu erfahren, was Menschen aus vergangenen Zeiten sagten, was Christinnen und Christen in der Welt, was Menschen aus anderen Religionen oder Weltanschauungen meinen, was die Bibel erzählt oder auch welche Meinungen die Mitschüler*innen haben.

 

Dabei sollen die Schüler*innen eine Reihe von Kompetenzen erlangen. Sie sollen…

  • … religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen können,
  • … religiöse Sprache verstehen und deuten können,
  • … in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen können,
  • am religiösen und ethischen Dia­log argumentierend teilnehmen können,
  • … religiös bedeutsame Aus­drucks- und Gestaltungsformen verwenden können.

Ziel des Religionsunterrichts ist es, dass ...

die Schülerinnen ud Schüler über die christliche Religion und über andere Religionen und Weltanschauungen Auskunft geben können, einen eigenen Standpunkt zu religiösen und ethischen Fragen und Problemen finden und darüber sich begründet mit anderen auseinandersetzen können.

Unsere Lehrkräfte für das Schulfach Religion

Wg
ol-rundung-lehrer1
Herr
Wagenitz-Lippert
Fachobmann evangelische Religion

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte am Morgen des ersten Fehltages der Schule bis spätestens 9:00 Uhr.

Am Morgen eines Klausurtermins bzw. einer Klassenarbeit muss das Sekretariat bis 7:45 Uhr mit Angabe des Grundes benachrichtigt werden.

Im Übrigen gilt unsere Fehlzeitenregelung: Ergänzend zu dieser Mitteilung ist zusätzlich immer auch eine Entschuldigung im Informationsheft erforderlich.

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