Schulordnung

#Respekt

Wir legen großen Wert darauf, dass sich jeder an unserer Schule wohlfühlt und seine Persönlichkeit entfalten kann. Deshalb haben wir klare Regeln für ein respektvolles Miteinander aufgestellt, die von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft eingehalten werden.

Luhe Gymnasium: Wo Schülerinnen und Schüler zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen heranwachsen.

Wir, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen, Lehrer, Eltern und alle weiteren am Schulbetrieb mitwirkenden Personen des Luhe-Gymnasiums, wollen eine Schule schaffen und bewahren, in der wir alle motiviert und angstfrei miteinander lernen, lehren und arbeiten können.

In unserer Schule treffen sich täglich unterschiedliche Menschen und alle sollen sich hier wohl fühlen und erfolgreich arbeiten können. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns die nachfolgenden Regeln gegeben.

 

1. Allgemeine Grundsätze

Wir begegnen einander rücksichtsvoll und höflich.

Wir begegnen uns fair und respektvoll, sodass wir uns vertrauen können – sowohl in persönlichen als auch in der digitalen Begegnung.

 

Wir nehmen Drogen- und Gewaltprävention ernst.

Wir beachten die Bestimmungen, die das Mitbringen und Konsumieren von Zigaretten, Alkohol oder anderen Drogen sowie das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen verbieten – wie etwa das Mitbringen von Waffen, Messern, Feuerwerkskörpern.

Jugendgefährdende Medien werden nicht mit in die Schule gebracht. Jeder Einzelne ist dafür verantwortlich, dass niemand durch Worte oder Taten geängstigt, gefährdet, verletzt oder ausgegrenzt wird.

Konflikte untereinander werden nicht mit körperlicher oder seelischer Gewalt gelöst. Es ist eine Klärung zwischen den Beteiligten direkt anzustreben, andernfalls sind entsprechend dem Gesprächsleitfaden weitere Angebote zu nutzen (Mediatoren und andere Konflikthelfer).

Wir achten das Eigentum anderer und der Schule.

Niemand beschädigt oder entwendet persönliches Eigentum anderer bzw. Schulmaterialien.

Wir sorgen dafür, dass das Schulgebäude mit seinen Räumen und seinem Mobiliar sowie das Schulgelände mit seinen Anlagen und Spielgeräten – insbesondere auch die Sanitäranlagen – in einem guten Zustand bleiben.

Wir verhalten uns umweltbewusst.

Wir gehen sparsam mit Energie und Wasser um. Die Klassenräume werden nach Möglichkeit „stoßgelüftet“, Fenster in leerstehenden Räumen geschlossen.

Wir werfen Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.

2. Organisation des Schulalltags

Verhalten während der Unterrichtszeit

Die Unterrichtszeit beginnt mit dem Betreten des Schulgebäudes zur ersten stattfindenden Unterrichtsstunde des Tages und endet mit der letzten stattfindenden Unterrichtsstunde.

Nach dem ersten Klingeln gehen alle Schüler, Schülerinnen sowie Lehrerinnen und Lehrer in die Unterrichtsräume, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.

Alle Schüler und Schülerinnen verhalten sich dann so, dass keine anderen Lerngruppen gestört werden.

Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, fragen die Klassensprecher/-innen im Lehrerzimmer oder im Sekretariat nach.

Kleidung und Kopfbedeckung dürfen den Unterrichtszielen und der Ordnung während einer Leistungskontrolle nicht entgegenstehen. Im Sportunterricht ist der Sportart angemessene Kleidung zu tragen.

 

Mobilfunk und Recht am eigenen Bild

Heimlich oder ohne Zustimmung der Betroffenen dürfen Bild- oder Tonaufnahmen weder verbreitet noch auf dem Schulgelände hergestellt werden.

Elektronische Mobilfunkgeräte dürfen im Unterricht nur mit Zustimmung der Lehrkraft benutzt werden.

Außerhalb des Unterrichts – einschließlich aller Pausen – bewahren Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse solche Geräte unbedingt außer Sicht auf.

Ein missbräuchlich benutztes elektronisches Medium kann von jeder Lehrkraft – unabhängig von weiteren Konsequenzen – bis zum Unterrichtsende des jeweiligen Schultages eingezogen werden.

Das unerlaubte Verwenden elektronischer Hilfsmittel während einer Leistungskontrolle ist eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch. Dies gilt auch für den Fall, dass entsprechende Geräte während einer Leistungskontrolle potenziell zugänglich sind oder waren. Für Notfälle gibt es ein Telefon im Sekretariat.

 

Pausenregelungen

Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verlassen in den großen Pausen zügig ihre Unterrichtsräume. Die Flure dienen nicht dem längeren Aufenthalt.

Während der Unterrichtszeit ist volljährigen Schülerinnen und Schülern sowie Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II das Verlassen des Schulgeländes auf eigene Gefahr gestattet. Den Eltern ist die Gelegenheit zu geben, für ihre minderjährigen Kinder zu widersprechen.

Unsere Schülerinnen und Schüler und die der Nachbarschule können sich in ihrer ersten großen Pause in den Außenbereichen ihrer Schule gegenseitig besuchen. Ein weiterer Aufenthalt in der jeweils anderen Schule ist nur zu Unterrichtszwecken erlaubt. Das Betreten der Sportanlagen ist nur während des Sportunterrichts und bei besonderen genehmigten Schulveranstaltungen gestattet.

 

Verhalten nach Unterrichtsschluss im Fachraum und Klassenraum

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte achten darauf, dass kein grober Schmutz auf dem Boden liegen bleibt, dass die Tafel geputzt, das Licht ausgeschaltet und die Fenster geschlossen sind.

In jedem Raum stellen die Schülerinnen und Schüler alle Stühle hoch, wenn dieser Raum an dem Tag nicht wieder benutzt wird. Dann wird der Raum noch vor dem Ende der Unterrichtsstunde besenrein hergerichtet.

Die unterrichtende Lehrkraft sorgt für das ordnungsgemäße Verlassen der Unterrichtsräume. Die Schülerinnen und Schüler, die nach Beendigung des Unterrichts und in den Freistunden noch in der Schule verweilen, verlassen die Unterrichtsräume und die Flure. An der Bushaltestelle stellen sich alle in der Reihenfolge ihres Eintreffens an. Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.

 

Fehlzeiten und Unterrichtsversäumnis

Ab 8 Uhr morgens am ersten Fehltag wird die Schule telefonisch informiert. Bei Erkrankung im Laufe eines Schultages melden sich die Schülerinnen oder Schüler ab: In der Kursstufe schriftlich im Sekretariat, sonst bei der jeweiligen Fachlehrkraft.

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Fehlen erhalten Kursleitungen und Tutor(inn)en bzw. die Klassenlehrkräfte eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder eine ärztliche Bescheinigung. Versäumen von Lernkontrollen erfordert in der Regel eine Ersatzleistung. Unentschuldigt versäumte Klassenarbeiten oder Klausuren werden in der Regel als „ungenügend“ bewertet.

Vorhersehbare unvermeidbare Fehlzeiten müssen belegt und rechtzeitig mit den betroffenen Lehrkräften abgesprochen werden.

Bei plötzlicher Erkrankung besteht die Möglichkeit der Erholung im Krankenzimmer; bei Bedarf werden die Erziehungsberechtigten informiert, ihr Kind abzuholen.

Wollen Schülerinnen oder Schüler die Schule aufgrund einer plötzlichen Erkrankung verlassen, müssen sie sich abmelden. Verlassen der Schule ohne Abmeldung gilt auch im Krankheitsfall als unentschuldigtes Fehlen.

Sportunfähige Schülerinnen oder Schüler sind zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet; über Ausnahmen entscheidet die Sportlehrkraft. Ein ärztliches Attest ist notwendig bei länger andauernder Sportunfähigkeit (spätestens ab 4 Wochen) sowie bei versäumten Klausuren. Über Ausnahmen entscheidet die Sportlehrkraft. Die Schulleitung kann in besonderen Fällen ein Attest verlangen.

 

Wertgegenstände

Für Schäden oder Verlust an mitgebrachten Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.

 

Schuleigene Technik und digitale Medien

Nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft ist es gestattet, Software zu installieren oder Wechseldatenträger (USB-Stick, Festplatte, Mobilfunkgerät o. ä.) an das Schulnetz anzuschließen. Das Gleiche gilt für das Anschließen privater Geräte an das Stromnetz.

Das Herunterladen von Dateien ist nur für unterrichtliche Zwecke erlaubt. Dabei ist die Einhaltung des Urheberrechts zu beachten. Es darf kein unberechtigter Download oder Upload von Dateien (Bilddateien, Musikdateien, Filme, Spiele etc.) erfolgen. An den mobilen Stationen dürfen keine Anschlüsse geändert werden. Die unterrichtende Lehrkraft sorgt für das ordnungsgemäße Hinterlassen der mobilen Station.

Jegliche Manipulation des Schul-Intranets sowie einzelner PCs ist verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.

3. Weitere Regelungen

Schülerinnen und Schüler verzehren Mittagessen oder Heißgetränke nur in der Cafeteria, im Forum und in den Sitzgruppen vor dem Gebäude. Geschirr und Besteck sind zur Essensausgabe zurückzubringen; dabei ist darauf zu achten, dass sie ordnungsgemäß sortiert und von Essensresten u. ä. befreit werden.

Es ist in allen Fachräumen (Musik, Chemie, Physik, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Kunst, NTW und Sporthalle), den Computerräumen, der Bibliothek sowie in den mit Teppichboden ausgelegten Unterrichtsräumen grundsätzlich nicht gestattet, zu essen und zu trinken.
Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Gestattung durch eine Lehrkraft. Das Kauen von Kaugummis ist weder im Schulgebäude noch auf dem restlichen Schulgelände gestattet.

Toben und Rennen sowie Spielen mit Bällen ist in den Räumen, Fluren und im Forum der Schule nicht erlaubt. Skateboards, Inliner und Ähnliches dürfen während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden. Das Werfen von Schneebällen, Steinen u. ä. ist untersagt. Fenster in Fluren dürfen – außer in Notfällen – nur in Kippstellung geöffnet werden.

Unfälle oder Erkrankungen, die in der Schule auftreten, sind sofort im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft zu melden.

4. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die vorgenannten Regeln ziehen angemessene Konsequenzen nach sich, von einer Ermahnung bis zu einem Schulverweis.

Das Ziel dieser Schulordnung kann nur erreicht werden, wenn sich alle Beteiligten dieser Regelungen bewusst sind und sich daran halten.

5. Salvatorische Klausel

Sollte diese Schulordnung in Teilen nicht wirksam sein oder Regelungslücken enthalten, so gilt eine Regelung, die den Zielen dieser Schulordnung möglichst nahekommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

 
Stand Februar 2023

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte am Morgen des ersten Fehltages der Schule bis spätestens 9:00 Uhr.

Am Morgen eines Klausurtermins bzw. einer Klassenarbeit muss das Sekretariat bis 7:45 Uhr mit Angabe des Grundes benachrichtigt werden.

Im Übrigen gilt unsere Fehlzeitenregelung: Ergänzend zu dieser Mitteilung ist zusätzlich immer auch eine Entschuldigung im Informationsheft erforderlich.

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