Der Landkreis Harburg entscheidet darüber, ob die Schülerbeförderung und damit auch der Unterricht an allen Schulen im Kreisgebiet trotz winterlicher Straßenverhältnisse stattfinden kann oder ausfallen muss. Die Entscheidungswege werden je nach Witterung möglichst aktuell in der Nacht zusammengeführt, so dass es erst in den frühen Morgenstunden zu einer Mitteilung kommen kann.

Nur für den Schulausfall stehen folgende Informationsquellen zur Verfügung:

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies bitte am Morgen des ersten Fehltages der Schule bis spätestens 9:00 Uhr.

Am Morgen eines Klausurtermins bzw. einer Klassenarbeit muss das Sekretariat bis 7:45 Uhr mit Angabe des Grundes benachrichtigt werden.

Im Übrigen gilt unsere Fehlzeitenregelung: Ergänzend zu dieser Mitteilung ist zusätzlich immer auch eine Entschuldigung im Informationsheft erforderlich.

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