Zutritt nur für Schülerinnen, Schüler und Bedienstete

Zutrittsbeschränkungen

Grundlage der Zugangsbeschränkung ist der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona, Version 3, Kapitel 4:

„Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen (z. B. Elternabende, Schuleingangsuntersuchungen).


Die Kontaktdaten dieser Personen sind zu dokumentieren.“

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