Voller Unterricht trotz Covid-19-Pandemie

Allgemeines Verhalten

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft trägt zur Begrenzung der Pandemie bei und verhält sich nach diesen Maßnahmen:

  • Husten- und Niesetikette (Ellenbeuge!) sind selbstverständlich.
  • In Teilen der Schule muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MSB) getragen werden. Jeder Schüler und jede Schülerin muss eine MSB mitführen: Mund und Nase müssen vollständig bedeckt sein und die Alltagsmaske muss eng anliegen. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausdrücklich hin.
  • Wir werden verstärkt lüften. Bitte an kühlen Tagen entsprechende Kleidung tragen.
  • Zur Entlastung des Schulgeländes werden die Jahrgänge zeitlich versetzt in die Pausen gehen.
  • Bei Krankheitszeichen, die von einer Covid-19-Infektion verursacht werden könnten, ist der Schulbesuch untersagt.
  • Eltern besuchen ihre Kinder nicht in der Schule.

Das Bistro …

… wird ab Montag, dem 31. August, von 9:15 - 13:30 Uhr wieder geöffnet haben.

Dienstags und donnerstags wird es mittags eine warme Mahlzeit in Food-Boxen geben. Die Mahlzeit muss vorbestellt werden und kann im jeweiligen Klassenraum verzehrt werden. Die Schülerinnen und Schüler bringen bitte eine Gabel oder einen Löffel mit, um die Abfallmengen möglichst gering zu halten. Vom Bistro ausgegebenes Einwegbesteck wird extra berechnet.

Montags, mittwochs und freitags wird es bis 13:30 Uhr ein erweitertes Snackangebot geben.

Das Betriebspraktikum im Jahrgang 11 …

… muss leider ausfallen. Bitte verständigen Sie den Betrieb. Wir bedauern diesen Schritt, weil wir den Wert des Praktikums hoch schätzen. Möglicherweise können Sie Ihren gewonnen Kontakt nutzen und ersatzweise ein Ferienpraktikum in eigener Regie vereinbaren.

Klassenfahrten …

… sind derzeit untersagt. Voller Optimismus planen wir für das kommende Jahr unsere Fahrten entsprechend dem Fahrtenkonzept

Durch die Absage der Klassen-, Kurs- und AG-Fahrten im Frühjahr sind erhebliche finanzielle Forderungen an das Luhe-Gymnasium entstanden („Stornierungskosten“). Inzwischen hat das Land Übernahmeregelungen für diese Kosten gefunden und fast alle Verfahren sind abgeschlossen, sodass die Rückzahlungen an die Eltern beginnen können. Wir bitten für die Dauer de Verfahren um Verständnis.

Die Stornierung ganzer Klassenfahrten war bisher äußerst selten und wurde dann meist kulant geregelt. Viele Fahrten beruhen auf mehreren Verträgen für die einzelnen Elemente einer Reise (Fahrt, Unterkunft, Unternehmungen …). Eine ganze Reihe von Verträgen war auch mit Partnern in anderen Staaten geschlossen worden. Insgesamt sind wir nun froh über einen Abschluss im Sinne der Eltern.

Zurück